WEG- bzw. Hausverwaltung


 

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Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümer.

 

Hier eine Übersicht der Aufgaben:

  • Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Eigentümerversammlung
  • Beiratssitzung
  • Beschlüsse und Vereinbarungen - Umsetzung
  • Abrechnungen / Wirtschaftpläne
  • Hausgeldzahlungen - Verwaltung
  • Schriftwechsel mit Eigentümern - Handwerkern - Behörden
  • Instandhaltungen - Verwaltung der Rücklagen - Abwicklung der Maßnahmen
  • Abschluß von Verträgen
  • etc.

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